Wie setze ich einen Notruf richtig ab ?
Zuallererst möchten wir ihnen erklären, welche Hilfsdienste Sie unter der Notrufnummer "112" erreichen:
-Rettungsdienst (Rettungswagen/Notarzt)
-Feuerwehr
-Wasserrettung (DLRG u.ä.)
-Technisches Hilfswerk
Wenn Sie zu einem Notfall eine oder mehrere Organisation(en) benötigen, können sie sicher sein, dass über einen Anruf alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Ihnen schnellstmöglich Hilfe zukommen zu lassen.
Was muß ich beim Notruf 112 beachten ?
1. Bewahren Sie Ruhe. Es ist verständlich, dass Sie aufgeregt sind; bedenken Sie aber bitte, dass "ihr Gegenüber" Sie auch verstehen muß.
2. Sprechen Sie langsam und deutlich.
3. Schildern Sie ihr Anliegen nach dem folgenden Schema:
- WER ruft an ?
- WO ist der Schadenfall/Notfall eingetreten ?
- WAS ist geschehen ?
- WIE ist die Lage, die Situation am Notfallort ?
- WARTEN Sie auf Rückfragen, legen Sie bitte nicht gleich auf !
Was passiert, wenn ich den Notruf richtig abgesetzt habe ?
Ihr Anliegen wurde von einem speziell ausgebildeten Disponenten der Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle entgegengenommen. Je nach vorliegendem (von Ihnen übermitteltem) Meldebild werden nun die für "Ihren" Einsatz notwendigen Rettungsmittel alarmiert und in Marsch gesetzt. Dafür verfügt die Leitstelle über ein EDV-gestützes System, das alle Abläufe schnellstmöglich verarbeiten kann.
Muß ich bezahlen, wenn kein Einsatz notwendig sein sollte ?
Diesen Sachverhalt möchten wir Ihnen an einem Beispiel erläutern:
Sie rufen den Rettungsdienst, weil Sie sich schlecht fühlen oder ein Stechen in der Herzgegend verspüren.
Der Disponent der Rettungsleitstelle schickt einen Rettungswagen und einen Notarzt zu ihnen, die allerdings nach kurzer Untersuchung wieder wegfahren, weil kein Transport in ein Krankenhaus vonnöten ist, bzw. keine akute Erkrankung vorliegt. Es wurde ihnen vom Notarzt ein Besuch bei Ihrem Hausarzt empfohlen.
Für diesen Einsatz entstehen ihnen keine Kosten.
Anders hingegen verhält es sich bei sogenannten "böswilligen" Anrufen, wenn z.B. ein Feuer gemeldet wird, die eintreffende Feuerwehr aber trotz intensiver Suche keines finden kann. Hier ist anzumerken, dass jeder Einsatz eines Rettungsmittels mit Kosten verbunden ist, die bei Fehleinsätzen (böswilligen Einsätzen) auch dem Anrufer in Rechnung gestellt werden können.
Die hier gemachten Angaben treffen in Teilen nur auf das Gebiet des Landkreises Lüneburg zu.






