Beitragsordnung des „Vereins zur Förderung des Archäologischen Museums Oldendorf/Luhe e.V.“
Gemäß § 5 Ziffer 2 der Vereinssatzung vom 28. Juli 2005 hat die Mitgliederversammlung des „Vereins zur Förderung des Archäologischen Museums Oldendorf/Luhe“ am 28. Juli 2005 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Der Jahresbeitrag nach § 5 Ziffer 2 der Vereinssatzung beträgt für jedes Vereinsmitglied mit Ausnahme der Ehrenmitglieder 12,00 Euro.
Der Beitrag ist als Jahresbeitrag innerhalb von zwei Monaten nach Beitrittserklärung und in den Folgejahren jeweils in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres fällig. Der Beitrag wird über die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.
Oldendorf/Luhe, den 28. Juli 2005
Wolfgang Kleeblatt
(Vorsitzender)



