Brandschutzordnung Teil B
Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B. Teil A befindet sich als Aushang im Schießstand (an der Wand zwischen Theke und Auswerteraum). Hiermit sollte sich besonders jeder Sportleiter vertraut machen.
Teil B der Brandschutzordnung ist eine Richtlinie, die jeder Sportleiter kennen sollte.
Unser Brandschutzbeauftragter ist Hans-Georg Eggers, er führt auch einmal im Jahr die erforderliche Brandschutzunterweisung durch.